Ihr Neubau

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Antworten auf Ihre Fragen

Antragstellung

Der Wasserverband Vorsfelde (WVV) ist nicht in jeder Stadt/Gemeinde, in der er Trinkwasser liefert, auch für die Entsorgung des Abwassers zuständig.

Hier erfahren Sie, welche Antragsunterlagen Sie beim WVV einreichen müssen.

Interaktive Dokumentenliste

Bitte wählen Sie dazu die Ortschaft aus, in der Sie bauen wollen.

Hinweis

Wenn Sie die Antragsunterlagen per E-Mail einreichen möchten, achten Sie bitte auf Folgendes:

Anschlusskosten

Mit Erteilung der Genehmigung werden getrennt nach Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser die Baukostenzuschüsse in Rechnung gestellt. Die Hausanschlusskosten (Trinkwasser) stellen wir Ihnen nach der Fertigstellung mit Einbau des Hauptwasserzählers in Rechnung. Die Berechnung der Grundstücksanschlusskosten (Abwasser) erfolgt in Baugebieten nach Antragstellung und in Baulücken nach Fertigstellung.

Berechnung

Baulücke

Über die voraussichtlichen Anschlusskosten für ein Grundstück in einer Baulücke erstellen wir Ihnen gerne eine individuelle Kostenschätzung. Nutzen sie hierfür unsere Kostenanfrage.

Baugebiet

Die voraussichtlichen Anschlusskosten für ein Grundstück in einem aktuellen Baugebiet können Sie nachfolgend berechnen lassen.

Hausanschlussrechner für aktuelle Baugebiete

Hinweis

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Berechnung eines Trinkwasserhausanschlusses (da 40 (DN 32)) mit einer Anschlusslänge von bis zu 25m und ggf. Abwasserhausanschluss handelt.

Bei Unsicherheiten oder größeren Hausanschlüssen nutzen Sie für Ihre Anfrage bzgl. der Anschlusskosten unsere Kostenanfrage.

Trink- und Abwasserhausanschluss

„Man baut nur einmal.“ Dieser Satz trifft für viele Bauherrinnen und Bauherren zu. Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf für die Herstellung Ihres Trinkwasserhausanschlusses und/ oder Abwasserhausanschlusses (Schmutz- und/oder Niederschlagswasserhausanschluss)  zu ermöglichen, möchten wir Sie in dieser Phase so gut wie möglich mit unserer Ablaufübersicht unterstützen.

Unser Tipp

Beantragen Sie Ihren Hausanschluss rechtzeitig vor Baubeginn und planen Sie eine Bearbeitungszeit – von der Antragsbearbeitung bis zur Herstellung – bei Trinkwasserhausanschlüssen von ca. 8 Wochen ein.

Bei Abwasserhausanschlüssen sind es ca. 4 Wochen.

Ablaufübersicht Trinkwasserhausanschluss

Ihr Netzanschluss in fünf Schritten​

Welche Antragsunterlagen Sie für Ihren Neubau einreichen müssen, erfahren Sie hier.

Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Anlagen vorzugsweise per E-Mail zu. Nach der Bearbeitung ihrer Antragsunterlagen, erhalten Sie von uns das Schreiben „Mitteilung zur Bauausführung“ sowie Ihren genehmigten Trinkwasserantrag und die Rechnung über den Baukostenzuschuss.

Trinkwasserhausanschluss – mit Bauwasser

Nach der Genehmigung Ihres Antrages beauftragen wir unsere Vertragsfirma mit der Herstellung Ihres Bauwasseranschlusses. Diese wird sich nach der Beauftragung innerhalb von ca. 14 Tagen zur weiteren Terminabstimmung und Ausführung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vom Bauanschluss zum Hausanschluss – Bitte setzen Sie sich 4 Wochen vor der gewünschten Fertigstellung mit unserer Vertragsfirma in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin zur Verlegung der Hausanschlussleitung. Die Kontaktdaten erhalten Sie von uns mit der „Mitteilung zur Bauausführung“.

Trinkwasserhausanschluss – ohne Bauwasser

Nach der Genehmigung Ihres Antrages beauftragen wir unsere Vertragsfirma mit der Herstellung Ihres Trinkwasserhausanschlusses. Diese wird sich nach der Beauftragung innerhalb von ca. 14 Tagen zur weiteren Terminabstimmung und Ausführung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Der Wasserzähler wird bei vollständig eingereichten Antragsunterlagen im Zuge der Verlegung der Hausanschlussleitung durch unsere Vertragsfirma montiert. Sollten die geforderten Unterlagen nicht vorliegen, wird – sofern vorhanden – der Bauwasserzähler ins Haus gesetzt.

Sobald Sie den Bauwasserzähler nicht mehr benötigen und die fehlenden Antragsunterlagen nachgereicht haben, können Sie unter der Tel. 05363 943-333 einen Termin für das Montieren des Wasserzählers vereinbaren.

Nach der Inbetriebnahme stellen wir Ihnen die Hausanschlusskosten in Rechnung. Zudem informieren wir Sie in einem separaten Schreiben über die künftig anfallenden Abschläge.

Hinweis

Registrieren Sie sich in unserem Kundenbereich um Ihre persönlichen Daten abzufragen, zu ergänzen und zu verwalten.

Ihre Vorteile:

  • Persönliche Daten verwalten
  • Änderung der Abschlagszahlung
  • Zählerstände online melden und in die Vergangenen Einsicht nehmen 
  • In die aktuellen und vorherigen Jahresabrechnungen Einsicht nehmen 
  • Sich eine historisierte Darstellung ihres Jahresverbrauchs erstellen lassen

Ablaufübersicht Abwasserhausanschluss

Ihr Netzanschluss in vier Schritten​

Der Wasserverband Vorsfelde ist nicht in jeder Stadt/Gemeinde in der er Trinkwasser liefert auch für die Entsorgung des Abwassers zuständig.

Welche Antragsunterlagen Sie für Ihren Neubau einreichen müssen, erfahren Sie hier.

Baugebiet

Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Anlagen vorzugsweise per E-Mail zu. Nach der Bearbeitung Ihrer Antragsunterlagen, erhalten Sie von uns das Schreiben „Mitteilung zur Bauausführung“ sowie Ihren genehmigten Entwässerungsantrag und die Rechnungen über den Baukostenzuschuss und die Grundstücksanschlusskosten. Rechnungen von uns erhalten Sie nur, wenn wir die Erschließung selbst durchgeführt haben. Andernfalls sind diese Kosten bereits über den Kauf des Grundstücks beglichen.

Baulücke

Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Anlagen vorzugsweise per E-Mail zu. Nach der Bearbeitung Ihrer Antragsunterlagen, erhalten Sie von uns das Schreiben „Mitteilung zur Bauausführung“ sowie Ihren genehmigten Entwässerungsantrag und die Rechnung über den Baukostenzuschuss.

Baugebiet

Es ist keine Beauftragung notwendig, da bereits bei der Erschließung des Baugebiets der Schmutzwasserhausanschluss (mit Übergabeschacht) und ggf. der Niederschlagswasserhausanschluss (ohne Übergabeschacht) hergestellt wurde.

Baulücke

Nach der Genehmigung Ihres Antrages beauftragen wir unsere Vertragsfirma mit der Herstellung Ihres Schmutzwasserhausanschlusses (mit Übergabeschacht) und ggf. auch mit der Herstellung Ihres Niederschlagswasserhausanschlusses (ohne Übergabeschacht)

Baugebiet

Die Abrechnung für die Grundstücksanschlusskosten erhalten Sie in der Regel direkt nach Antragstellung. Zudem informieren wir Sie in einem separaten Schreiben über die künftig anfallenden Abschläge.

Baulücke

Nach der Fertigstellung stellen wir Ihnen die Grundstücksanschlusskosten in Rechnung. Zudem informieren wir Sie in einem separaten Schreiben über die künftig anfallenden Abschläge.

Hinweis

Registrieren Sie sich in unserem Kundenbereich um Ihre persönlichen Daten abzufragen, zu ergänzen und zu verwalten.

Ihre Vorteile:

  • Persönliche Daten verwalten
  • Änderung der Abschlagszahlung
  • Zählerstände online melden und in die Vergangenen Einsicht nehmen 
  • In die aktuellen und vorherigen Jahresabrechnungen Einsicht nehmen 
  • Sich eine historisierte Darstellung ihres Jahresverbrauchs erstellen lassen

Bauwasseranschluss

Herstellung der Bauwasserversorgung auf Ihrem Grundstück

Sofern Sie während der Bauphase einen Bauwasseranschluss benötigen, stellen wir Ihnen vorab gerne an der Grundstücksgrenze eine Entnahmestelle für Bauwasser zur Verfügung.

Beantragt wird der Bauwasseranschluss direkt über den Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgung.

Die Abrechnung des verbrauchten Wassers erfolgt in der Schlussrechnung (Hausanschlusskosten) nach Fertigstellung des Hausanschlusses.

Bitte setzen Sie sich 4 Wochen vor der gewünschten Fertigstellung mit unserer Vertragsfirma in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin zur Verlegung der Hausanschlussleitung. Die Kontaktdaten erhalten Sie von uns mit der „Mitteilung zur Bauausführung“.

Hinweis
Bauwasserentnahmestellen sind ausreichend gegen Frost und sonstige Einwirkungen zu schützen!

Bauwasserentnahme über ein Standrohr

Sollte wegen einer noch fehlenden Versorgungsleitung kein Bauwasseranschluss möglich sein, können Sie bei uns gegen eine Kaution ein Standrohr, das bereits mit einem Wasserhahn und den erforderlichen Sicherungseinrichtungen ausgestattet ist, ausleihen. Mit diesem können Sie dann von einem in der Nähe befindlichen Hydranten vorübergehend Wasser entnehmen. Weitere Informationen zum Standrohrverleih finden Sie hier.

Mehrspartenhauseinführung

Die Mehrspartenhauseinführung (MSH) ist ein Leerrohrsystem, bei welchem Rohre und Kabel für Strom, Gas- oder Fernwärme, Wasser und Telekommunikation platzsparend sowie gas- und wasserdicht durch die Außenwand bzw. durch die Bodenplatte ins Hausinnere geführt werden. So ist es auch im technischen Regelwerk vorgeschrieben (u. a. in DIN 18322, DVGW VP 601). Undichtigkeiten der Gebäudeeinführungen können erhebliche Folgen haben. Daher liegt es im eigenen Interesse des Bauherren, für die Gebäudeeinführung zertifizierte Produkte wie z. B. Ein- und Mehrspartengebäudeeinführungssysteme zu verwenden.

Grundsätzlich ist die Gebäudeeinführung Teil des Gebäudes und damit Eigentum des Bauherrn. Folglich ist für den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper der Bauherr verantwortlich. Den Einbau und die Abdichtung zwischen der Gebäudeeinführung und dem Baukörper veranlasst der Bauherr. Die Abdichtung „innerhalb der Gebäudeeinführung“, also zwischen den Anschlussleitungen und der Gebäudeeinführung erfolgt durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber (NB) / das jeweils zuständige Wasserversorgungsunternehmen (WVU). Bitte beachten Sie, dass einige NB / WVU hiervon abweichende Regelungen getroffen haben.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.fhrk.de

Ein Diagramm eines Warmwasserbereiters mit Wasserverband-Ventilen.
Abb. 1 - Mehrspartenhauseinführung mit Keller Quelle: FHRK
Ein Raum mit einem Wasserverband und Rohren darin.
Abb. 2 - Mehrspartenhauseinführung ohne Keller Quelle: FHRK

Weitere Details

Die Beschaffung sowie die fachgerechte Montage haben durch den Bauherrn bzw. durch eine von ihm beauftragte Fachfirma zu erfolgen. Als Bestandteil des Gebäudes verbleibt die MSH im Eigentum des Bauherrn und unterliegt seiner Unterhaltspflicht.

Die MSH kann über entsprechende regionale Fachhändler bezogen werden, Voraussetzung ist hier eine gültige Zulassung nach DVGW. Bei nicht unterkellerten Gebäuden favorisiert der WVV die eckige Bauform (siehe Einbauhinweis).

Herstellerübersicht, z.B.:

Gebäude unterkellert
(Abbildung 1)
:
Der Einbau des Futterrohres muss im Zuge der Kellerwanderstellung erfolgen. Anderenfalls müsste bei nicht eingebautem Futterrohr bauseits eine Kernbohrung in der Kellerwand erfolgen.

Die exakten Daten zur Positionierung des Futterrohres bzw. der Kernbohrung entnehmen
Sie bitte der Skizze oder der Montageanleitung Ihrer MSH.

Gebäude nicht unterkellert
(Abbildung 2)
:
Der Einbau des Rohbauteils erfolgt im Regelfall vor der Herstellung der Bodenplatte. Das Bauteil kann jedoch auch nachträglich durch eine entsprechende Aussparung in der Bodenplatte gesetzt werden. Der Biegeradius der Mantelrohre sollte mindestens 1,20 m betragen, ansonsten besteht die Gefahr, dass Probleme beim Leitungseinzug entstehen.

Die exakten Daten zur Positionierung des Rohbauteils entnehmen Sie bitte der Skizze bzw. der Montageanleitung Ihrer MSH.


Hinweise:
KG-Rohre als Mauerdurchführung durch die Bodenplatte oder als Wanddurchführung sind nicht mehr zulässig.

Dichtheitsprüfung

Zu einer Grundstücksentwässerungsanlage gehören alle erdverlegten Rohre, Schächte, Abscheider und Ähnliches auf dem Grundstück. Die Entwässerungsanlage dient der Fortleitung, dem Sammeln bzw. dem Behandeln von Abwasser (Schmutz- /Misch- und Niederschlagswasser).

Als Eigentümer sind Sie für die Instandhaltung der Grundleitungen auf Ihrem Grundstück bis zum Übergabeschacht zuständig oder – sofern kein Übergabeschacht vorhanden ist – bis zur Grundstücksgrenze. In Königslutter (Rhode) sind Sie grundsätzlich bis zur Grundstücksgrenze zuständig. Ab dem Übergabeschacht bzw. ab der Grundstücksgrenze (ohne Übergabeschacht) in Richtung Hauptkanal ist der WVV zuständig.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Niedersächsischen Wassergesetz sind Entwässerungsanlagen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Die Dichtheitsprüfung dieser Anlagen regelt die DIN-EN 1610 in Verbindung mit der DIN 1986 – Teil 30.

Schadhafte Entwässerungsanlagen können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen und zu einer Belastung der Kanäle durch eintretendes Grundwasser führen. Große Mengen Grundwasser (Fremdwasser), die in die Kläranlagen gelangen, führen zu erhöhtem Aufwand und steigenden Kosten bei der Abwasserreinigung

Um Schäden rechtzeitig erkennen und beheben zu können, müssen die Hauptkanäle im öffentlichen Raum und die Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig kontrolliert werden. Der WVV lässt in seiner Zuständigkeit für die öffentliche Kanalisation turnusmäßig den Zustand der Kanalisation mittels Kamerabefahrung feststellen. Als Eigentümer des Grundstückes sind Sie für die Instandhaltung der Grundleitungen auf Ihrem Grundstück zuständig.

Sobald Sie den Bauwasserzähler nicht mehr benötigen und die fehlenden Antragsunterlagen nachgereicht haben, können Sie unter der Tel. 05363 943-333 einen Termin für das Montieren des Wasserzählers vereinbaren.

Bei Neubau einer privaten Abwasseranlage oder wesentlichen baulichen Veränderungen, wie zum Beispiel Sanierung einer Rohrleitung, ist im Zuge der Baumaßnahme die Dichtheit der unterirdisch verlegten Abwasseranlagen nachzuweisen. Bestehende private Abwasseranlagen sollten in regelmäßigen Abständen auf ihren Zustand untersucht werden.

Nur qualifizierte Firmen und Sachverständige sind berechtigt, Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Sie müssen ihre Fachkenntnisse anhand eines Sachkundenachweises/Zertifikat „Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen“ belegen und über die entsprechende gerätetechnische Ausstattung verfügen.

Nachdem die von Ihnen beauftragte Firma auf Basis eines aktuellen Lageplanes der Grundleitungen (Übergabeschacht bzw. Grundstücksgrenze bis zum Wohnhaus) die Prüfung durchgeführt hat, stellt sie ein Prüfprotokoll aus. Eine Kopie des Protokolls, den Sachkundenachweis sowie einen während der Kamerabefahrung aktualisierten Lageplan der Grundleitungen senden Sie bitte an den WVV.

Sollte Ihre Leitung undicht sein, muss sie repariert werden. Wie das geschieht, hängt von den festgestellten Schäden ab. Aufgrund der unterschiedlichen Sanierungsverfahren sollte der Rat eines unabhängigen Fachmannes eingeholt werden.

Rückstausicherung / Belüftung

Unter dem Begriff „Rückstau“ wird das „Zurückdrücken“ von Abwasser aus dem Hauptkanal in die angeschlossene Hausanschlussleitung verstanden. Die Ursache dafür kann ein Rohrbruch sein bei dem Sand oder Erde in die Leitung eindringt und den Weiterfluss des Wassers verhindert. Auch bei Starkregen können Kanäle zeitweise komplett gefüllt sein, so dass sie kein weiteres Wasser aufnehmen. Ein Rückstau kann kurzzeitig auch bei Kanalreinigungsarbeiten entstehen, wenn die Leitungen mit Hochdruck gespült werden.

Ein Schema eines Hauses mit Toilette und Waschbecken zur Veranschaulichung der Wasserverband-Armaturen.
Anschaubild Rückstausicherung und Belüftung

Weitere Details

Grundsätzlich gilt: Keine Ablaufstellen von Toiletten, Bodenabläufen, Waschbecken, Waschmaschinen etc. unterhalb der Rückstauebene zu haben, ist der beste Schutz vor Rückstau!

Kann nicht auf Abflüsse unterhalb der Rückstauebene verzichtet werden, gibt es zwei technische Varianten, um die Immobilie vor Eindringen des Wassers aus der Kanalisation zu schützen – je nach baulicher Ausstattung, Nutzung und Lage des Gebäudes:

Eine Hebeanlage pumpt das häusliche Abwasser über das Straßenniveau, von wo es weiter in den öffentlichen Kanal gelangt. Wenn das Wasser erst einmal oberhalb der Rückstauebene ist, kann es nicht mehr zurückfließen. Hebeanlagen erlauben die Nutzung der häuslichen Abwasserleitungen auch während eines Rückstaus und sind die sicherste Art des Schutzes vor Rückstau.

Ein Rückstausicherung wirkt wie ein Rückflussverhinderer: Er lässt Abwasser in Strömungsrichtung ungehindert abfließen, sperrt aber den Rückweg durch Klappen ab. Es gibt zwei Arten von Rückstausicherungen: solche, die Abwasser einer Toilette führen (fäkalienhaltiges Abwasser) und solche, die nur an Leitungen wie Waschbecken, Dusche oder Waschmaschine angeschlossen sind. Während eines Rückstaus muss bei dieser Sicherung auf die Nutzung aller sanitären Anlagen verzichtet werden, da häusliches Abwasser dann nicht abfließen kann. Außerdem können Rückstauklappen bei falschem Einbau blockieren oder durch Ratten beschädigt werden und nicht mehr zuverlässig funktionieren. Sie sollten nur in Kellerräumen untergeordneter Nutzung – wie z.B. Lagerräumen oder Waschküchen ohne WC – eingesetzt werden.

Eine Rückstausicherung schützt davor, dass Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz durch die Abflüsse ins Haus eindringt. Die Verantwortung für den Einbau und die Wartung der Rückstausicherung liegt beim Grundstückseigentümer. Der WVV haftet nicht für die durch Rückstau entstandenen Schäden. Rückstauschäden können über eine private Gebäudeversicherung abgesichert werden, sofern eine fachgerechte Rückstausicherung vorhanden ist. Bitte beachten Sie hierzu unter anderem die Versicherungsbedingungen und die Wartungsempfehlungen für die jeweilige Anlage.

Die Rückstauebene ist die maximale Höhe, auf die sich das Wasser im gesamten Leitungssystem anstauen kann. In der Regel ist das die Straßenoberkante (Bordsteinkante) vor dem jeweiligen Grundstück. Alle Gebäudeteile, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen gegen Rückstau (Rückstauschutz) gesichert werden. In der Regel sind das der Keller oder tiefliegende Teile des Erdgeschosses. Beim Einbau und Anschluss einer Rückstausicherung muss genau darauf geachtet werden, welche Hausleitungen unterhalb und welche oberhalb der Rückstauebene liegen:

  • Alle Leitungen von Entwässerungsgegenständen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen gegen Rückstau gesichert werden.
  • Leitungen von Abflüssen, die oberhalb der Rückstauebene liegen, dürfen nicht an die Rückstausicherung angeschlossen werden. Sie müssen, in normaler Fließrichtung des Wassers betrachtet, hinter der Rückstausicherung an die Grundstücksentwässerungsleitung angeschlossen werden. Liegen diese Leitungen vor der Rückstausicherung, droht eine Überflutung durch Abwasser aus dem eigenen Haus, das anfällt, während der Rückstau im Kanal andauert.

Mit der Herstellung und der regelmäßigen Wartung einer Rückstausicherung sollte eine spezialisierte Fachfirma beauftragt werden, die die Grundstücksentwässerungsanlage fachgerecht installieren kann. Die Rechtsgrundlagen verweisen hinsichtlich der konkreten Anforderungen auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik:

  • DIN 1986-100 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
  • DIN EN 13564 – Rückstauverschlüsse für Gebäude
  • DIN EN 12050 – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung

Gartenwasserzähler

Der Gartenzähler erfasst Trinkwasser, das für die Bewässerung des Gartens genutzt wird und somit nicht als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Für die Wassermenge die nachweislich, mittels des Zählers im Garten verregnet/ versickert, fallen keine Schmutzwassergebühren an. Gartenzähler müssen gesondert beantragt werden.

  • Der Ersteinbau sowie der Wechsel des Gartenzählers dürfen nur von einem zugelassenen Installateur erfolgen.
  • Der Gartenzähler unterliegt der Eichpflicht, verliert nach 6 Jahren die Eichgültigkeit und ist nach Ablauf auszutauschen. Der Austausch des Zählers und die Zählerdaten sind dem WVV auf dem hierfür vorgesehenen Antrag für den Gartenzähler mitzuteilen.
  • Für den fristgerechten Austausch ist der Verbraucher zuständig.
  • Nach der Inbetriebnahme des Gartenzählers ist dieser innerhalb von 14 Tagen zu melden. Erst dann kann die jährlich anfallende Gebühr für die Schmutzwasserentsorgung entsprechend reduziert werden.
  • Für die Meldung des per Gartenzähler ermittelten Wasserverbrauchs erhalten Sie zum Jahresende von uns eine schriftliche Information. Den Zählerstand melden Sie dann ganz bequem mittels des im Anschreiben enthaltenen QR-Codes, über das Kundenportal oder mittels der Ihnen zugestellten Zählerablesekarte.
  • Die Installation des Wasserzählers hat grundsätzlich nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und nach dem anerkannten Regelwerk gem. DIN 1988 bzw. DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN 1989 zu erfolgen.
  • Der Zähler muss den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Er muss über eine EG-Zulassung verfügen, beglaubigt und mit einer Fabrikat-Nr. versehen sein.
  • Der Zähler ist an einer Stelle zu installieren, hinter der nur Wasser entnommen wird, dass anschließend nicht in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt.
  • Zur Erleichterung des Ein- und Ausbaus kann der Zähler in einer entsprechenden Halterung installiert werden
  • Zur Vermeidung von Frostschäden sollten außerhalb des Gebäudes liegende Leitungen und Zapfstellen mit einem Absperrventil und einer Entleerung versehen werden.
  • Der eingebaute Zähler ist vom Installateur zu plombieren. Die Plombe bzw. Sicherungsschelle darf nicht beschädigt oder beseitigt werden.
  • Ortschaften der Samtgemeinde Brome, Grasleben, Velpke und Rhode melden den Einbau beim Wasserverband Vorsfelde mittels Antrag für den Gartenzähler. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte anschließend an folgende E-Mail-Adresse kundenservice@wvvorsfelde.de.

    Für alle anderen Ortschaften unseres Verbandsgebietes müssen Sie den Antrag an die nachfolgenden Stellen melden. Für die Antragsstellung verwenden Sie die jeweils gültigen Antragsformulare. Bitte beachten Sie auch die ggf. abweichenden Bestimmungen für den Einbau von Gartenzählern.

  • Ortsteile der Stadt Wolfsburg
    Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich Finanzen, Abteilung Grundbesitzabgaben
  • Ortsteile der Samtgemeinde Boldecker Land
    Wolfsburger Entwässerungsbetrieben
  • Ortsteile der Stadt Helmstedt (Barmke)
    Abwasserentsorgung Helmstedt
  • Die Abrechnung des Gartenzählers erfolgt mit der Jahresabrechnung im Januar
  • Die Wassermenge, die nachweislich mittels des Gartenzählers verbraucht wurde, wird als Gutschrift in Höhe der jeweils gültigen Schmutzwassergebühr/m³ auf der Rechnung ausgewiesen.

Weitere Auskünfte zum Thema Gartenzähler erteilen wir Ihnen gern
per E-Mail-Anfrage an kundenservice@wvvorsfelde.de
oder unter der Rufnummer 05363 943-0.