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Die aktuellen Abwasserpreise entnehmen Sie bitte aus dem Abwasserpreisblatt für Ihre Region. Hier sind alle Preise einschließlich Erläuterungen enthalten.
Gerne senden wir Ihnen diese bequem per Internet als
E-Mail zu.
Wenden Sie sich an unsere GIS-Abteilung via E-Mail:
Unsere Mitarbeiter pflegen und aktualisieren ständig die Daten im GIS (Geografisches Informations-System), damit Sie immer aktuelle Planauskünfte vor Beginn von Erdarbeiten, Aufgrabung oder Bohrungen von uns bekommen können.
Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen privatrechtliche Leistungen des WVV im Abwasserbereich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Änderung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben gemäß § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Was bedeutet das konkret für Sie?
Umsatzsteuersatz:
Auf Ihre Abwasserentgelte (z.B. Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Kleinkläranlagenausfuhr) wird ab dem 01.01.2026 der gesetzliche Umsatzsteuersatz von 19 % erhoben.
Jahresabrechnung 2025:
Die Abrechnung für das Jahr 2025, welche Sie Ende Januar 2026 erhalten, erfolgt noch ohne Umsatzsteuer. Die dort aufgeführten Abschläge für 2026 sind bereits der neuen Regelung angepasst und beinhalten die gültige Umsatzsteuer.
Transparenz und Fairness:
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände handeln wir ohne jede Gewinnerzielungsabsicht. Die Erhebung der Umsatzsteuer erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
Kläranlagen
Regenrückhaltebecken
Abwasserreinigungs-
anlagen
km öffentliche Kanalisation
km Abwasser-
druckleitungen
Abwasserpumpwerke
Bürger
Hausanschlüsse
km² Fläche
Der Gartenwasserzähler erfasst Trinkwasser, das für die Bewässerung des Gartens genutzt wird und somit nicht als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Für die Wassermenge, die nachweislich mittels des Zählers im Garten verregnet/ versickert, fallen keine Schmutzwassergebühren an. Gartenwasserzähler müssen gesondert beantragt werden.
Ortschaften der Samtgemeinde Brome, Grasleben, Velpke und Rhode melden dem Wasserverband Vorsfelde mittels folgender Anträge:
Ersteinbau: Antrag
Austausch: Antrag
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte anschließend an folgende E-Mail-Adresse kundenservice@wvvorsfelde.de.
Für alle anderen Ortschaften unseres Verbandsgebietes müssen Sie den Antrag an die nachfolgenden Stellen melden. Für die Antragsstellung verwenden Sie die jeweils gültigen Antragsformulare. Bitte beachten Sie auch die ggf. abweichenden Bestimmungen für den Einbau von Gartenzählern.
Weitere Auskünfte zum Thema Gartenwasserzähler erteilen wir Ihnen gern
per E-Mail-Anfrage an kundenservice@wvvorsfelde.de
oder unter der Rufnummer 05363 943-0.