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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Trinkwasser

Privathaushalte:

Betreiber (z.B. Eigentümer, Vermieter, Verwalter) sind verpflichtet Bleileitungen aus der Hausanschlussleitung oder der Trinkwasserinstallation bis zum 12.01.2026 zu entfernen oder stillzulegen.

Seit 1973 werden in Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet. Ältere Häuser können noch bleihaltige Leitungen enthalten. In der Regel sind nur noch sehr wenige Häuser betroffen, weil auch hier bereits andere Materialien (z.B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden.

Insbesondere für empfindliche Bevölkerungsgruppen, z.B. Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, können bleihaltige Leitungen gesundheitsgefährdend sein.

Öffentliche Trinkwasserversorgung:

Das gesamte öffentliche Trinkwassernetz in unserem Versorgungsgebiet ist frei von Bleirohren.

Das Trinkwasser des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung unterschreitet alle in der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte. Leitungswasser steht vielen Mineral- und Tafelwässern aus dem Handel in nichts nach. Unabhängige Verbraucherschützer von der Stiftung Warentest bis zur Verbraucherzentrale bestätigen das immer wieder. Eine zusätzliche Behandlung von Trinkwasser ist deshalb nicht notwendig. Die kann lediglich erforderlich sein, um die Hausinstallation vor Kalk zu schützen.
Für Fragen zum Einbau wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Heizungs- und Installateurbetrieb.

Weitere Hinweise zum Thema finden Sie in der DVGW Broschüre Installation Wasserfilter Kalkschutzgeräte.

Angaben zur Wasserhärte in Ihrem Ort und woher Ihr Wasser kommt, finden Sie auf unserer Homepage unter Trinkwasser Versorgungsgebiete.

Unser Verbandsgebiet ist in verschiedene Versorgungsgebiete unterteilt. Die Versorgungszonen geben eine Übersicht, welche Wasserwerke oder Hochbehälter für die einzelnen Orte zuständig sind.

In unserem Versorgungsgebiet fördern wir Grundwasser ohne weitere Zusätze. Damit das Wasser nicht rostig ist, werden über die Zugabe von Sauerstoff Eisen und Mangan herausgefiltert.

Detaillierte Angaben zur Wasserqualität geben Ihnen unsere aktuellen Trinkwasseranalysen.

Ein Geruch nach faulen Eiern (=Schwefel) kann mehrere Ursachen haben. Einerseits kann es zu Gasbildungen im Bereich der Rohrleitungen kommen. Hier muss nach der näheren Ursache geforscht werden.
Metallischer Geruch deutet sehr häufig auf Eisenoxid im Wasser hin. Das lässt sich mithilfe eines Wassertests feststellen. Die Ursache liegt hier oft in den Rohrleitungen selbst begründet. Vor allem alte, verzinkte Eisenrohre verlieren nach einigen Jahren ihren Zinkbelag und geben Eisenverbindungen ins Wasser ab, häufig wenn das Wasser länger in den Rohrleitungen steht.
Zur weiteren Abklärung setzen Sie sich mit einem Installateur in Verbindung.

Ist das Wasser milchig befindet sich höchstwahrscheinlich vorrübergehend Luft im Leitungssystem. Füllen Sie ein Glas mit Wasser und lassen es für ca. 10 Minuten ruhen. Klärt sich das Wasser ist alles in Ordnung. Sollte das Wasser milchig bleiben, dann rufen Sie uns an 05363 943-0.

Tritt das Geräusch an allen Entnahmestellen im Haus (Küche, Bad, etc.) auf? Wenn das der Fall ist, rufen Sie uns an unter 05363 943-0, schildern Sie Ihr Anliegen und vereinbaren Sie einen vor-Ort-Termin mit uns.

Ist dies nicht der Fall, dann kontaktieren Sie bitte einen Installeurbetrieb.

Für den Einbau von Garten-/Nebenzählern ist der Wasserverband Vorsfelde ausschließlich in der Samtgemeinde Brome, Samtgemeinde Velpke, Samtgemeinde Grasleben und in Rhode zuständig. Unter Formular für den Einbau eines Garten- /Nebenzählers und unter Gartenwasserzähler- Wasserverband Vorsfelde und Umgebung (wvvorsfelde.de) finden Sie hilfreiche Informationen zum Einbau eines Gartenwasserzählers. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte von Ihrem Gas-Wasser-Installateur ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben an uns zurück.

Boldecker Land (Barwedel, Jembke, Osloß, Tappenbeck, Weyhausen):
Für den Einbau eines Garten- bzw. Nebenzählers wenden Sie sich bitte an die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe (Tel. 05361 281-201).

Stadt Helmstedt (Barmke):
Ansprechpartner für die Gartenzählerbeantragung ist die Stadt Helmstedt (Tel. 05351 543-428).

Stadt Wolfsburg (Almke, Brackstedt, Hehlingen, Neindorf, Neuhaus, Nordsteimke, Reislingen, Velstove, Vorsfelde, Wendschott):
Zuständig für den Einbau von Garten- und Nebenzähler ist die Stadt Wolfsburg (Tel. 05361 28-0).

Dieser dient zur teilweisen Abdeckung notwendiger Kosten für die Herstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen (Erschließung im öffentlichen Bereich).

Der Baukostenzuschuss wird getrennt nach Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser abgerechnet und dem Grundstückseigentümer nach Antragstellung einmalig in Rechnung gestellt.

Die Anschlusskosten fallen für die Verbindung zwischen der Hauptleitung und der Anlage des Anschlussnehmers an und werden dem Grundstückseigentümer nach Fertigstellung in Rechnung gestellt.

Der Hausanschluss beginnt an der Abzweigstelle (Absteller auf der Straße) des Verteilungsnetzes (Hauptleitung) und endet mit dem zweiten Absperrhahn hinter dem Wasserzähler (in Fließrichtung).

Durch Ihren Trinkwasserhausanschluss liefern wir Ihnen jederzeit ein Lebensmittel höchster Qualität. Aber anders als Gas, Strom oder Telefon ist Trinkwasser sehr temperaturempfindlich. So sollte der Hausanschluss tief genug liegen, damit sich in heißen Sommermonaten keine Keime bilden können. Ein zu flach verlegtes Wasserrohr könnte im Winter einfrieren. Daher sichern Rohre in ausreichender Tiefe also Qualität und Verfügbarkeit, schützen im Sommer vor Wärme und im Winter vor Frost.

Fragen zum Abwasser

Verunreinigungen, Abnutzungen oder Schäden im Aufnahmerahmen des Schachtdeckels können dazu führen, dass der Deckel nicht mehr komplett im Rahmen aufliegt und beim Überfahren durch Fahrzeuge klappert. Wenn Sie sich dadurch gestört fühlen, können Sie uns klappernde Schachtdeckel mit genauer Lagebeschreibung gern melden. Wir kümmern uns darum.

Rückstau entsteht, wenn Abwasser, z.B. bei Stark- oder Dauerregen, vom öffentlichen Kanal in Ihre Hausanschlussleitung gedrückt wird. Eigentümer sind laut unseren Allgemeinen Entsorgungs- bedingungen (AEB) verpflichtet Vorsorge zu treffen, indem sie sich vom Fachmann eine geeignete Rückstausicherung installieren lassen. Die Funktionssicherheit von Rückstauklappen und Entlüftungen Ihrer Abwasser-Hausanschlussleitung (Grundleitung) sollte regelmäßig von Ihnen geprüft werden.

Für Duschen, Toiletten, Waschmaschinenabfluss oder Sanitäreinrichtungen, die sich im Keller befinden, empfiehlt sich der Einbau einer Abwasserhebeanlage als sicherster Rückstauschutz.

Hinweis: Durch Abwasserrückstau entstandene Schäden übersteigen die Kosten für den Einbau einer Rückstausicherung meist um ein Vielfaches.

Weitere Informationen finden Sie unter Rückstausicherung / Belüftung – Wasserverband Vorsfelde und Umgebung (wvvorsfelde.de).

Rückstauschäden können über Ihre private Gebäudeversicherung abgesichert werden, sofern eine Rückstausicherung vorhanden ist.

Als Folge einer Kanalspülung kann das Wasser des Geruchsverschlusses ganz oder teilweise herausgesaugt worden sein. Dadurch strömen Gerüche aus dem Kanal ungehindert in die sanitäre Anlage.
Der Geruchsverschluss ist leicht wieder herzustellen, indem man einige Liter Wasser ablaufen lässt.

Es besteht kein Grund zur Beunruhigung, im Gegenteil – es zeigt, dass die Hausleitung bzw. Grundstücksentwässerung frei von Verstopfungen ist und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Damit das Kanalnetz vor Ablagerungen aus Fett und Sand geschützt wird, werden regelmäßig ohne Terminangabe im laufenden Betrieb Kanalspülungen vorgenommen. Der bei der Spülung entstandene Druck wird zum größten Teil durch den Luftaustausch in den Straßenschächten ausgeglichen. Der verbleibende restliche Druck kann durch angeschlossene Lüftungsleitungen der Hausinstallationen entweichen.
Tritt während einer Kanalspülung jedoch Wasser aus dem Geruchsverschluss (Toilette, Waschbecken, etc.) aus, sind entweder die Dachentlüftung nicht oder falsch oder nicht alle sanitären Einrichtungen an die Entlüftung angeschlossen.
Zwecks Schadenbehebung können Sie sich an einen ein Heizungs- und Sanitärfachbetrieb wenden.

In einem ordnungsgemäß funktionierenden Entwässerungssystem werden durch die Toilettenspülung die Fäkalien direkt in das Hauptkanalsystem gespült. Sollten dennoch Fäkalien aus der Toilette in das Badezimmer gedrückt worden sein, liegt in der Regel eine Verstopfung im Haussystem vor. Anzeichen hierfür sind langsam bzw. schlecht abfließendes Wasser oder ein “Gluckern” in den Leitungen.
Treten die Fäkalien in Zusammenhang mit einer Kanalspülung aus, ist dies ein Hinweis auf eine defekte Rückstauklappe bzw. auf das Nichtvorhandsein einer solchen.
Zwecks Schadenbehebung können Sie sich an einen ein Heizungs- und Sanitärfachbetrieb wenden.

AbfälleWarum nicht?
Wohin damit?
Speisereste, KaffeesatzSpeisereste führen zu Verstopfung und locken u.U. Ratten anRestmülltonne, Kompost
Hygieneartikel, wie Slipeinlagen, Binden, Kondome, Windeln, Ohrreinigungsstäbchen, TamponsHygieneartikel führen zu Verstopfung der RohrleitungenRestmülltonne
KatzenstreuKatzenstreu verstopft die Rohrleitungen und behindert die AbwasserreinigungRestmülltonne
Brat- und FritierfettFette lagern sich in den Rohren ab, führen zu Verstopfungen und erschweren die Reinigung des AbwassersRestmülltonne
MedikamenteMedikamente vergiften das Abwasser und erschweren die Reinigung des AbwassersSchadstoffmobil
Farben, Lacke, Verdünner, Pinselreiniger, Nagellackentferner, KosmetikresteEs besteht Explosionsgefahr in den AbwasserkanälenSchadstoffmobil
Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmittel, Insektenvernichter, Holzschutzmittel, AbbeizeDiese Substanzen greifen die Abwasserrohre anSchadstoffmobil

Die Anschlusskosten fallen für die Verbindung zwischen der Hauptleitung und der Anlage des Anschlussnehmers an und werden dem Grundstückseigentümer nach Fertigstellung bzw. nach Antragsstellung in Rechnung gestellt.

Der Grundstücksanschluss beginnt an der Abzweigstelle und endet mit dem Übergabeschacht, der in der Regel bis zu 1 Meter hinter der Grundstücksgrenze hergestellt wird.

Dieser dient zur teilweisen Abdeckung notwendiger Kosten für die Herstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen (Erschließung im öffentlichen Bereich).

Der Baukostenzuschuss wird getrennt nach Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser abgerechnet und dem Grundstückseigentümer nach Antragstellung einmalig in Rechnung gestellt.

Die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser kann durch zwei unterschiedliche Systeme erfolgen – Trennsystem oder Mischsystem.

Bei der Trennkanalisation wird das Wasser „getrennt“, also in zwei Kanälen abgeleitet: Das häusliche Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserkanalisation in die Kläranlage geführt, wo es wieder gereinigt wird. Das nur leicht verschmutzte Niederschlagswasser wird über Regenbecken oder Bodenfilter vorgereinigt und fließt danach direkt in die Vorfluter.

Bei der Mischkanalisation werden Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam in einem Kanal zur Kläranlage transportiert.

Allgemeine Service-Fragen

An- und Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die entsprechenden An-bzw. Abmeldeformulare finden Sie auf unserer Internetseite im Downloadbereich.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann per Post, Fax oder als PDF-Datei per E-Mail an den Wasserverband Vorsfelde geschickt werden.

In unserem Kundenportal können Sie uns Ihre Zustimmung zur Digitalen Kommunikation geben.
Sobald wir Ihre Zustimmung haben, bekommen Sie Ihre Rechnung zum Download in Kundenportal und eine Erinnerungsmail, dass diese bereitgestellt wurde.

Hierlang geht es zum Kundenportal

Soll mehr als eine Kundennummer über einen Zugang (E-Mail-Adresse) im Kundenbereich verwaltet werden, muss ein „Unterkonto“ angelegt werden. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • 1. Melden Sie sich im Kundenbereich wie gewohnt mit Ihren Zugangsdaten an.
  • 2. Wählen Sie links aus der Übersicht den Punkt „Kundendaten“ aus.
  • 3. Es öffnet sich eine neue Maske.
  • 4. Klicken Sie hier unter „Kundenverwaltung“ auf das Feld „hinzufügen“.
  • 5. Geben Sie die Daten für die weiteren Kundennummern ein, die Sie verwalten möchten.
  • 6. Beim erneuten Login im Kundenbereich werden Ihnen unter „Kundenverwaltung“ alle von Ihnen zuvor erfassten Kundennummern angezeigt.
  • 7. Durch Anklicken können Sie die jeweilige Kundennummer auswählen.

Soll mehr als eine Kundennummer über einen Zugang (E-Mail-Adresse) im Kundenbereich verwaltet werden, muss ein „Unterkonto“ angelegt werden. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • 1. Melden Sie sich im Kundenbereich wie gewohnt mit Ihren Zugangsdaten an.
  • 2. Wählen Sie links aus der Übersicht den Punkt „Kundendaten“ aus.
  • 3. Es öffnet sich eine neue Maske.
  • 4. Klicken Sie hier unter „Kundenverwaltung“ auf das Feld „hinzufügen“.
  • 5. Geben Sie die Daten für die weiteren Kundennummern ein, die Sie verwalten möchten.
  • 6. Beim erneuten Login im Kundenbereich werden Ihnen unter „Kundenverwaltung“ alle von Ihnen zuvor erfassten Kundennummern angezeigt.
  • 7. Durch Anklicken können Sie die jeweilige Kundennummer auswählen.

Ein Abschlag ist die monatlich vom Kunden zu leistende Teilzahlung. Dieser wird bei Neukunden anhand der Personenzahl ermittelt, bei Bestandskunden ergibt er sich aus dem Gesamtbetrag der letzten Jahresabrechnung.

Der Abschlag ist rückwirkend zum Monatsende bzw. am 1. des Folgemonats fällig. Falls Sie sich für eine Lastschrift entschieden haben, erfolgt die Abbuchung zur Fälligkeit bzw. am folgenden Werktag. Die Abschläge werden mit Angabe der Höhe und der Fälligkeit bei Neukunden in der Vertragsbestätigung, bei Bestandskunden in der Jahresabrechnung ausgewiesen.

Unsere Abschläge werden so berechnet, dass die Kunden elf Abschläge im Jahr zahlen und im zwölften Monat die Rechnung erstellt wird. Ist der tatsächliche Verbrauch geringer als die gezahlten Abschläge, erhält der Kunde eine Gutschrift. Ist der tatsächliche Verbrauch höher als die geleisteten Abschläge, hat der Kunde eine Nachzahlung zu leisten.

Anfang Dezember erhalten Sie die jährliche Ablesekarte per Post, auf der alle beim Wasserverband Vorsfelde gemeldeten Zähler aufgeführt sind. Die Zählerstände können Sie bequem über das Kundenportal melden oder Sie schicken die ausgefüllte Ablesekarte per Post zum angegebenen Rücksendedatum an den Wasserverband Vorsfelde zurück. Gern stehen wir Ihnen für Zählerstandmeldungen auch telefonisch unter 05363/943-0 zur Verfügung. Sollten auf der Ablesekarte Zähler aufgeführt sein, die sich nicht in Ihrem Haushalt befinden, setzten sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Bitte keine Anmerkungen auf den Selbstablesekarten notieren, da diese maschinell eingelesen werden.

Nach Verarbeitung der Zählerstandmeldungen wird die Jahresabrechnung für das vergangene Kalenderjahr Ende Januar an unsere Kunden verschickt.

Als Restforderung werden Überzahlungen oder Forderungen aus den Vorjahr ausgewiesen. Überzahlungen bzw. Guthaben sind in der Jahresabrechnung mit einem Minuszeichen versehen.

Ihre Abschläge und Rechnungen können sie einfach unter Angabe ihrer Kundennummer, Ihres Namens und der Rechnungsnummer zum Fälligkeitstermin auf folgendes Konto überweisen:

Braunschweigische Landessparkasse
IBAN: DE76 2505 0000 0008 8095 27
BIC: NOLADE2HXXX

Gern können Sie auch an unserem Lastschriftverfahren teilnehmen. Hier finden Sie das Sepa-Lastschriftmandat. Wenn Sie unseren Lastschrifteinzug nutzen, werden die Abschläge/Rechnungen zur angegeben Fälligkeit von Ihrem Konto eingezogen.

Sollten Sie einen Dauerauftrag bei der Bank einrichten wollen, berücksichtigen Sie bitte, dass nur 11 Abschläge im Jahr fällig sind und Sie die Rechnung manuell überweisen müssen, falls die Jahresabrechnung eine Forderung ausweisen sollte. Um Ihren Zahlungseingang zuordnen zu können, geben Sie bitte unbedingt Ihren Namen und Ihre Kundenummer im Verwendungszweck an.

Die aktuellen Preis finden Sie auf unserer Homepage unter:
Trinkwasserpreise
Abwasserpreise

Für den Einbau von Garten-/Nebenzählern ist der Wasserverband Vorsfelde ausschließlich in der Samtgemeinde Brome, Samtgemeinde Velpke, Samtgemeinde Grasleben und in Rhode
zuständig. Hier finden Sie das Formular für den Einbau eines Garten- /Nebenzählers. Dieses senden Sie bitte von Ihrem Gas-Wasser-Installateur ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben an uns zurück.

Boldecker Land (Barwedel, Jembke, Osloß, Tappenbeck, Weyhausen):
Für den Einbau eines Garten- bzw. Nebenzählers wend­­­en Sie sich bitte an die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe (Tel.: 05361/281-201).

Stadt Helmstedt (Barmke):
Ansprechpartner für die Gartenzählerbeantragung ist die Stadt Helmstedt (Tel.: 05351/543-428).

Stadt Wolfsburg (Almke, Brackstedt, Hehlingen, Neindorf, Neuhaus, Nordsteimke, Reislingen, Velstove, Vorsfelde, Wendschott): Zuständig für den Einbau von Garten- und Nebenzähler ist die Stadt Wolfsburg (Tel.: 05361/28-0).